Wichtige Änderungen im Datenschutz
Liebe Kunden,
am 25. Mai 2018 tritt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ändern sich in Bezug auf den Datenschutz einige gravierende Dinge – Verstöße werden mit deutlich verschärften Bußgeldern geahndet.
Informieren Sie sich also rechtzeitig und bereiten Sie Ihre Kanzlei auf die anstehenden Änderungen vor.
Bitte beachten Sie auch: Wir benötigen Ihre Einwilligung zur Auftragsdatenverarbeitung. Lesen Sie sich diesen Vertrag genauestens durch. Sollten Sie uns die nötige Genehmigung bis zum 25. Mai 2018 nicht erteilen, dürfen wir leider keine weiteren Aufträge mehr von Ihnen annehmen und bearbeiten.
[caldera_form_modal id=“CF5ae2e933a1df3″]Vertrag über Auftragsdatenverarbeitung [/caldera_form_modal]
Herzliche Grüße,
Ihr TELEDATA Team